Diese Erklärung erfolgt auf Grundlage des österreichischen Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) sowie der Richtlinie (EU) 2019/882 über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Sie informiert gemäß § 14 Abs. 2 BaFG iVm Anlage 3 über die Barrierefreiheit unserer Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 6 BaFG.
1. Stand der Barrierefreiheit
Derzeit ist unseres Webauftritts noch nicht vollständig barrierefrei. Es bestehen derzeit Einschrän-kungen insbesondere im Hinblick auf:
- Bedienbarkeit ohne Maus bzw. rein über Tastatur
- Nutzung mit Screenreadern
- Kontraste und Alternativtexte bei grafischen Elementen
- Durchgängige logische Fokusführung und semantische Auszeichnung
2. Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit
Wir arbeiten derzeit aktiv an der barrierefreien Neugestaltung unseres Webauftrittes. Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der in Anlage 1 Abschnitt 4 BaFG genannten Anforderungen sowie der WCAG 2.1 Level AA. Die Fertigstellung der neuen, barrierefreien Version ist für Q3 2025 geplant. Diese wird insbesondere:
- eine vollständig tastaturbedienbare Navigation bieten,
- Inhalte und Funktionalitäten für Screenreader zugänglich machen,
- visuelle und strukturelle Barrierefreiheit gewährleisten.
3. Beschreibung der Dienstleistung (§ 14 Abs. 2, Anlage 3 BaFG)
Die digitale Dienstleistung umfasst insbesondere:
- die Präsentation von Produkten,
- einen digitalen Beratungsassistenten,
- eine Online-Raumplanung,
- virtuelle Rundgänge
- sowie eine Terminbuchung über Desktop und mobile Endgeräte.
Nutzer:innen können über die Website Produkte auswählen, Wohnräume planen, eine digitale Beratung nutzen und bei Bedarf persönliche Termine vereinbaren. Es handelt sich dabei um eine Fernleistung im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 6 BaFG.
4. Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs der Rechtsvorschriften
Bestimmte Inhalte von Drittanbietern, die nicht im unmittelbaren Einflussbereich des Websitebetrei-bers liegen, sind gemäß Richtlinie (EU) 2016/2102 von den Anforderungen ausgenommen. Für diese Inhalte kann keine Aussage über deren Barrierefreiheit getroffen werden.
Dazu zählen insbesondere:
- Matterport – für virtuelle Rundgänge
- Materialo – für die Online-Raumplanung
- Calendly – zur Terminbuchung
- Yumpu – für interaktive Inhalte bzw. Chatfunktionen
5. Korrekturmaßnahmen bei Nichtkonformität (§ 14 Abs. 4 BaFG)
Sollten Sie bei der Nutzung unserer Website auf Barrieren stoßen, kontaktieren Sie uns bitte unter:
Kontaktstelle Barrierefreiheit
E-Mail: info@bodenleger.it
Telefon: +39 0473 561574
Wir prüfen gemeldete Probleme umgehend und setzen gemäß § 14 Abs. 4 BaFG geeignete Korrekturmaßnahmen. Zudem leiten wir bei systemischen Problemen eine entsprechende Meldung an das Sozialministeriumservice weiter.
6. Informations- und Kooperationspflichten gegenüber Behörden (§ 14 Abs. 5, § 28 BaFG)
Wir kooperieren gemäß § 14 Abs. 5 BaFG mit dem Sozialministeriumservice und stellen diesem auf Verlangen alle für die Prüfung der Barrierefreiheit relevanten Informationen in deutscher oder englischer Sprache zur Verfügung.
Sollten Barrieren festgestellt werden, informieren wir gemäß § 28 Abs. 1 Z 2 BaFG die zuständigen Marktüberwachungsbehörden über Art und Umfang der Nichtkonformität sowie über ergriffene oder geplante Maßnahmen.
7. Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde zuletzt aktualisiert am 24.06.2025.